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Schützengesellschaft Gelterkinden

Angehörige der Schweizer Armee unterstehen der Schiesspflicht. Sie haben jährlich die Schiesspräzision mit der persönlichen Waffe unter Beweis zu stellen. Dazu ist das obligatorische Bundesprogramm, im Volksmund das Obligatorische mit einer vorgeschriebenen minimalen Punktzahl zu absolvieren. 

Termine im 2023:

300m:
24.06.2023  09.00 - 12.00 Uhr
30.08.2023  17.45 - 20.00 Uhr

50m:
21.06.2023 
18.00 - 20.00 Uhr
30.08.2023  17.45 - 20.00 Uhr

 
Mitbringen:
  • Mil. Leistungsausweis (Schiessbüchlein, grün)
  • Dienstbüchlein (blau)
  • Aufgebotsformular (mit Klebeetikette)
  • Persönliche Waffe (inkl. Magazin und Gehörschutz)
  • Sackmesser für Korrekturen
  • ID (oder Führerschein) 

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn der Schiesspflichtige mindestens 42 Punkte mit dem Sturmgewehr bzw. mindestens 120 Punkte mit der Pistole erreicht hat und höchstens drei Nuller geschossen hat. Dazwischen können beliebig viele Probeschüsse (kostenpflichtig) geschossen werden. Wer auch nach zwei weiteren Versuchen (Munition muss bezahlt werden) die Mindestpunktzahl nicht erreicht hat, wird zu einem späteren Termin zu einem Verbliebenenkurs aufgeboten.

Gerne stehen Ihnen während den Schiesszeiten unsere Schützenmeister (Funktionäre der Schützengesellschaft) zur Seite und unterstützen Sie bei Bedarf mit Korrekturen an der Waffe oder mit Hilfe beim Umgang damit. Besuchen Sie bei diesem Anlass auch gleich die Schützenstube. Neben erfrischenden Getränken wird auch immer ein feines Nachtessen angeboten. Der Verein und insbesondere der Wirt freut sich über Ihren Besuch.


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